BAFA Förderung 2025: Programme und Voraussetzungen

BAFA Förderung Heizungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine staatliche Behörde, die bis 2024 unter anderem für die Heizungsförderung zuständig war. Mit dem Inkrafttreten des neuen Heizungsgesetzes hat sich die Zuständigkeit für die Förderung allerdings geändert. So ist ab sofort nicht länger das BAFA, sondern die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für staatliche Bezuschussung von Maßnahmen rund um den Heizungstausch zuständig.  

Das gilt 2025

Mit dem 01.01.204 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Besser bekannt auch als Heizungsgesetz, bringt das GEG auch eine grundlegende Änderung der Heizungsförderung mit sich.

Die gesetzliche Grundlage für die Heizungsförderung bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zuständig für die Antragstellung und die Auszahlung der Zuschüsse ist nicht wie zuvor das BAFA, sondern seit 2024 die KfW. Anders als oft fälschlicherweise angenommen, handelt es sich bei der KfW-Förderung um keinen Kredit, sondern um einen Zuschuss. Die Förderung müssen Eigentümer demnach nicht zurückzahlen. Das macht die Heizungsförderung besonders attraktiv.

Seit 2024 winken Eigentümern staatliche Zuschüsse von bis zu 70%, die auch 2025 weiterhin gelten. Ob die neue Regierung nach den vorgezogenen Neuwahlen im Frühjahr 2025 weiterhin an der Heizungsförderung festhält, ist derzeit fraglich.

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Wechsel von einem fossilen Heizsystem wie einer Öl- oder Gasheizung auf eine regenerative Heizung wie eine Wärmepumpe oder Solarthermie. In diesem Fall erhalten Eigentümer eine Förderung von mindestens 30%. Diese Grundförderung lässt sich durch weitere Boni auf eine maximalen Zuschuss von insgesamt 70% aufstocken:

Heizungsförderung

Was wird 2025 gefördert?

Der Staat verfolgt das Ziel, den CO2-Emissionen zu senken. So kommt es, dass ausschließlich der Wechsel auf eine regenerative Heizungsart wie eine Wärmepumpe gefördert wird. Reine Öl- und Gasheizungen erhalten demnach keine Förderung. Voraussetzung ist, dass die neue Heizung mindestens 65% erneuerbare Energien nutzt. 

Folgende Heizungen bezuschusst der Staat in 2025:

HeizungstypVoraussetzungen
Wärmepumpen
  • Nutzung von erneuerbaren Energiequellen (z. B. Luft, Wasser, Erdreich)
  • Einsatz natürlicher Kältemittel oder Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle für zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %
Solarthermische Anlagen
  • Installation zur Unterstützung der Heizungsanlage oder zur Warmwasserbereitung
Biomasseheizungen
Brennstoffzellenheizungen
  • Einsatz zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung
Innovative Heizungen
  • Technologien, die über die genannten Systeme hinausgehen und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien nutzen
Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz, das überwiegend mit erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben wird
Hybridheizungen
  • Kombination aus zwei erneuerbaren Energiequellen, z. B. Wärmepumpe und Solarthermie
  • Auch die Kombination eines fossilen Energieträgers wie Öl und Gas mit einer regenerativen Heizung ist förderfähig, wenn der regenerative Teil mindestens 65% des Heizbedarfs abdeckt
  • Förderfähig ist nur der regenerative Teil der Hybridheizung
H2-ready-Gasheizungen
  • Fähigkeit der Wasserstoff-Heizung, zu 100 % mit Wasserstoff betrieben zu werden
  • Nachweis, dass der Anschluss an ein Wasserstoffnetz bis 2044 geplant ist

Innovationsbonus für Wärmepumpen

Wärmepumpenheizungen nutzen Energie aus der Umgebung wie der Luft, der Erde oder dem Grundwasser. Sie nutzen somit zu 100% regenerative Energien und gelten als Schlüsseltechnologie für grünes Heizen.

Heizungsbauer berät Paar zur BAFA-Förderung von Wärmepumpen

Besonders effizient sind Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen. Aus diesem Grund vergibt die KfW für den Einbau einen zusätzlichen Innovationsbonus von 5%.

Doch auch für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist es möglich, den 5% Innovationsbonus zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe ein klimafreundliches Kältemittel wie Propan oder R290 nutzt.

Brauchwasser-Wärmepumpen, die ausschließlich Warmwasser und keine Raumwärme bereitstellen, werden nicht gefördert.

Förderung von Biomasseheizungen

Auch Biomasseheizungen wie Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen sind förderfähig. Auch hier ist ein zusätzlicher Bonus möglich, wenn die Heizung einen gewissen Emissionswert für Feinstaub nicht überschreitet.

So erhalten Eigentümer einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro, wenn ein Grenzwert von 2,5 mg/m³ nicht überschritten wird.

Solarthermieanlagen

Solarthermie bietet sich als umweltfreundliche und kostensparende Zusatzheizung an. So reichen sie aufgrund der natürlichen Schwankung von Sonnenlicht nicht aus, um den vollständigen Wärmebedarf zu decken. Solarthermische Anlagen können jedoch eine sinnvolle Ergänzung zu einer Hauptheizung bieten. Auch hier sind staatliche Zuschüsse von bis zu 70% möglich.

Zuschüsse für Fernwärme

Auch den Anschluss an das Fernwärmenetz fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderfähig ist sowohl die Anlage selbst als auch deren Infrastruktur wie Rohrleitungen und Messtechnik.

Warum fördert der Staat erneuerbare Energien?

Eines der Hauptziele der staatlichen Förderprogramme ist es, einen Investitionsanreiz für innovative Technologien und vor allen Dingen erneuerbare Energien zu geben. So sollen Heizsysteme mit erneuerbaren Energiequellen viel attraktiver werden und wirtschaftlicher erscheinen. Auch ein Plus für die Umwelt.

    Wie funktioniert nun die Antragsstellung?

    Sobald Sie eine Heizung mit erneuerbaren Energien planen, sollten Sie auch an den Antrag bei der KfW denken. Dabei ist es ganz entscheidend, dass die Antragsstellung in einem bestimmten Zeitraum erfolgt. Seit Anfang des Jahres 2018 ist es Pflicht, den Antrag vor Beginn der Modernisierung zu stellen. So sind folgende Punkte bei der Antragsstellung zu beachten:

    • Vorhabensbeginn: Antrag vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen stellen
    • Anträge auf Förderung müssen online erfolgen
    • An erforderliche Daten denken: persönliche Daten zur antragsstellenden Person und Bankverbindung
    • Heizungsanlage und Gebäude: Neuinstallierung oder Nachrüstung – Art der Anlage – Pufferspeicher – Installationsort
    • Art der Förderung

    Dem Antrag auf Förderung muss in jedem Fall eine Fachunternehmererklärung beigefügt, in dem das Vorhaben und das ausrangierte Heizungssystem detailliert beschrieben werden.

    Checkliste zur besseren Orientierung

    • Die Förderung müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahmen beantragen
    • Es werden nur Heizung mit erneuerbaren Energien gefördert
    • Denken Sie an die Fachunternehmererklärung
    • Die Rechnungen legen Sie nach Abschluss der Baumaßnahmen vor
    • Voraussetzung zur Förderung ist der Nachweis über einen Hydraulischen Abgleich.

      FAQ – Noch Fragen?

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      Über den Autor

      Jan-Philipp Stoll

      Als Geschäftsführer von ökoloco ist es Jan-Philipps Ziel, jeden Haushalt nachhaltig zu versorgen und dabei zu helfen, eine kohlenstoffarme Wirtschaft…
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